Service

Für Ihren ersten Besuch in unserer Praxis möchten wir Ihnen ein paar nützliche Hinweise geben.

 

 

Ihr erster Termin bei uns

 

Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung, damit wir zeitnah mit Ihrer Behandlung beginnen können. Dafür werden einige Angaben benötigt, die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung bereithalten.

 

  • Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
  • die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
  • die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xWT)
  • das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
  • Ihr persönlicher Terminwunsch
  • eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

 

Besonders wenn Ihnen bereits eine ärztliche Verordnung / Rezept vorliegt, ist eine zeitnahe Terminvereinbarung geboten.

 

 

Terminabsagen

 

Man kann nicht immer alles planen, daher sind Terminabsagen jederzeit möglich. Wir bitten Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, umgehend zu melden. Unsere Praxistermine sind vielfältig aufeinander abgestimmt. Bei einer kurzfristigen Terminabsage, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wurde, muss in der Regel eine Ausfallgebühr berechnet werden.

 

 

Geschenkgutscheine

 

Sie möchten sich oder anderen eine Freude bereiten. Für Sie selbst und natürlich Verwandten, Freunde oder Bekannten erhalten Sie eine ganze Reihe an Behandlungsgutscheinen. Unabhängig, ob es eine festgelegte Anzahl von Behandlungen oder ein Wertgutschein sein soll, in der Praxis erhalten Sie einen passenden Geschenkgutschein.

 

 

Eigenbeteiligung

 

Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 % des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag, der an den Kostenträger abgeführt werden muss, bis zu ihrer 3. Behandlung. Über die Grundlagen einer Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren. Gern steht Ihnen das Praxisteam auch bei Fragen zur Verfügung. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.